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REINHOLD GLIÈRE, der zweitgeborene Sohn des Ehepaares Ernst Moritz Glière und Josephine Kortschak, wurde am 30. Dezember 1874 (nach altem Kalender) geboren und am 19. Januar 1875 in der Evangelisch Lutherischen Kirche zu Kiew (Ukraine) durch den Pastor O. Koenigsfeld getauft. Die französische Schreibweise ist ab etwa 1900 verbürgt und hat mit der Abstammung nichts zu tun. Reinhold Glières Vorfahren stammten aus dem Vogtland (Sachsen). Dort waren die Glières über Generationen in Markneukirchen und Klingental tätig. Reinhold Glières Vater zog als Blasinstrumentenbauer zunächst nach Warschau, wo er seine künftige Frau kennen lernte, dann nach Kiew. Reinhold erhielt seine maßgebliche Prägung am Moskauer Konservatorium, wo er sein Studium in den Fächern Violine und Komposition mit der Goldmedaille, der höchsten Auszeichnung des Konservatoriums, abschloss. 1905 - 1907 absolvierte er ein ergänzendes Studium in Berlin. 1913 wurde Gìère Professor für Komposition am Konservatorium Kiew,
dessen Direktor er 1914 wurde. Ab 1920 wirkte er am Moskauer
Konservatorium. Als Professor und Direktor an den Konservatorien Kiews und
Moskaus war Glière eine geachtete Instanz und Lehrer zahlreicher
sowjetischer Komponisten Im Sommer 1932 gründeten Moskauer Komponisten den Verband Sowjetischer Komponisten, in dessen Vorstand auch Glière eintrat. Mit Beginn des 2. Weltkrieges wurde Glières Lehrtätigkeit unterbrochen und auch nie fortgesetzt. Ausgedehnte Studien zur Volksmusik verschiedener Völker der Sowjetunion, für die er 1941 zum Doktor der Kunstwissenschaften ernannt wurde, beeinflussten sein kompositorisches Schaffen nachhaltig. Rein Glière schrieb: 5 Opern, 5 Ballette, 11 Orchesterwerke (darunter 3 Symphonien), 5 Konzerte, 8 kammermusikalische Werke sowie über 150 Klavierstücke zu 2 und vier Händen und zahlreiche Stücke für andere Instrumente und Gesang. Glière war einer der am meisten geehrten sowjetischen Komponisten und dies in einer Zeit, in der andere Komponisten, wie z.B. Schostakowitsch und Prokofieff unter staatlichen Repressalien zu leiden hatten. Obwohl er bis zum Ende seines Lebens weiterarbeitete, war sein Output in den letzten Jahren für seine Verhältnisse relativ gering. Glière starb am 23. Juni 1956 in Moskau. Reinhold Glières Namen tragen: Das Musikolleg in Kiew, Jugendmusikschulen in Moskau, Kaliningrad, Tschkent und Markneukirchen in Deutschland.
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REINHOLD GLIÈRE
was born on 30th December 1874 (according to the old calendar) as the second
son of Ernst Moritz Glière
and Josephine, nee Kortschak and he was baptised by Pastor O. Koenigsfeld in
the Lutheran Protestant Church in Kiev, Ukraine, on 19th January 1875.
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2. Reinhold-Glière-Klavierwettbewerb: |
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1. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind Pianistinnen und Pianisten nachfolgender Alterstufen.
2. Wettbewerbsprogramm KLAVIER SOLO Auswendigspiel wird gefordert. Altersstufen I a und Ib / Auftrittszeit 6 - 10 Min. Alterstufen II, III / Auftrittszeit 10 - 15 Min. Alterstufen IV, V / Auftrittszeit 15 - 20 Min. Altersstufe VI / Auftrittszeit 10 - 20 Min. KLAVIER VIERHÄNDIG Kandidaten dieser Kategorie dürfen abwechselnd an einem oder zwei Klavieren auftreten. Auswendigspiel wird in allen Altersstufen nicht gefordert. Altersstufen 1a, 1b / Auftrittszeit 6 -10 Min. Alterstufen II, III / Auftrittszeit 10 - 15 Min. Alterstufen IV, V und VI / Auftrittszeit 15 - 20 Min. Altersstufen VI / Auftrittszeit 10 - 20 Min. 3. Wettbewerbsbeginn
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4. Anmeldung Die schriftliche (verbindliche) Anmeldung hat bis zum 20. Oktober 2010 (Datum des Poststempels) zu erfolgen an:
Die Teilnehmergebühr in beiden Kategorien beträgt: € 10.- für die Altersstufen Ia, Ib Die Kandidaten bezahlen den angegebenen Betrag bei der Ankunft in bar. Jeder Kandidat muss ein eigenes Anmeldeformular
ausfüllen. 5. Bewertungsrichtlinien Die Vorträge werden nach einem Punkte-System bewertet. Das Urteil der Jury
ist endgültig und unanfechtbar. 6. Preise und Auszeichnungen Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde. Außerdem werden
Sachpreise
vergeben. 7. Unterkunft
8. Haftung Die Wettbewerbsveranstaltung haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen.
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